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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11   

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https://dejure.org/2013,105336
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11 (https://dejure.org/2013,105336)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.05.2013 - L 3 U 101/11 (https://dejure.org/2013,105336)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - L 3 U 101/11 (https://dejure.org/2013,105336)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 25.08.2005 - L 15 SB 111/04

    Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) bei psychovegetativen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11
    Das SG hat zum Klageverfahren die Verwaltungsakte der Beklagten und die Gerichtsakten zu den Parallelverfahren S 15 SB 111/04 bzw S 35 SB 210/07 beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten sowie den Gerichtsakten S 35 SB 210/07 sowie S 15 SB 111/04 verwiesen.

    Hierzu hat bereits im Verwaltungsverfahren der Sachverständige Dr. F. überzeugend ausgeführt, dass der Kläger schon vor dem AU vom 19. Mai 2006 unter vergleichbaren Gesundheitsstörungen gelitten hat (vgl hierzu auch das Gutachten des Sachverständigen vom 10. Mai 2006 im Verfahren S 15 SB 111/04) und anhand der röntgenologisch nachgewiesenen Vorerkrankung des Klägers im Bereich seiner Halswirbelsäule davon auszugehen ist, dass alltagsübliche Ereignisse ebenfalls vergleichbare Beschwerden bei ihm hervorgerufen hätten.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11
    Hierbei ist die sog Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich (für eine Gesundheitsstörung), die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11
    Der Sachverständige geht vorliegend von einer unfallbedingten Verschlimmerung der beim Kläger aktenkundigen psychischen Vorbelastungen aus und merkt hierzu an, dass "es nicht von Belang (sei), ob die Ursache mehr oder weniger bedeutsam war." Tatsächlich ist in der Rechtsprechung des BSG aber geklärt, dass für den Fall, dass - wie hier - die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, geklärt werden muss, ob die Krankheitsanlage so stark oder leicht ansprechbar gewesen ist, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurft hat, sondern jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (vgl hierzu BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - juris mwN).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11
    Anhaltspunkte für die Bemessung der MdE im Einzelfall bilden die so genannten Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen herausgebildet haben (vgl hierzu BSG, Urteil vom 13. September 2005 - B 2 U 4/04 R - juris mwN).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2013 - L 3 U 101/11
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
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